Es gelten gewisse Mengen bestimmter Waren nicht mehr als persönlicher, sondern als gewerblicher Bedarf. Im Einzelnen liegen die Grenzwerte bei: 200 Zigarren, 400 Zigarillos, 800 Zigaretten, 1 Kilo Tabak, 10 Liter stark alkoholischer Getränke (Spirituosen über 22%), 20 Liter alkoholischer Getränke bis maximal 22 %, 90 Liter Wein, 110 Liter Bier.
Im Raum der Europäischen Union (EU) gibt es hinsichtlich der Mitnahme von Waren für den persönlichen Bedarf keine Beschränkungen. Allerdings gelten gewisse Mengen bestimmter Waren nicht mehr als persönlicher, sondern als gewerblicher Bedarf. Im Einzelnen liegen die Grenzwerte am Zoll bei: 200 Zigarren, 400 Zigarillos, 800 Zigaretten, 1 Kilo Tabak, 10 Liter stark alkoholischer Getränke (Spirituosen über 22%), 20 Liter alkoholischer Getränke bis maximal 22 %, 90 Liter Wein, 110 Liter Bier.
Bei der Einreise aus einem Land, das nicht der EU angehört sind die Grenzwerte geringer: 200 Zigaretten, 1 Liter stark alkoholischer Getränke (Spirituosen), 2 Liter alkoholischer Getränke bis maximal 22 %, 50 ml Parfüm, 250 ml Eau de Toilette, ½ Kilo Kaffe, 100 Gramm Tee.
Diese Zollbestimmungen gelten im Übrigen auch für ganz Spanien nicht nur für Mallorca.



1 Kommentar
NORBERT
13. April 2013 von 16:10 (UTC 2) Link zu diesem Kommentar
HEY
DARF ICH EINE GASPISTOLE IM KOFFER MITNEHMEN??
NOBBY