Weil Spanien zur EU gehört, stellt auswandern nach Mallorca rein formell kein großes Problem dar. Man muss sich lediglich ausweisen können (Personalausweis oder Reisepass genügen). Als EU-Bürger hat man prinzipiell das Recht, nach Spanien einzureisen und dort auch ohne spezielle Arbeitserlaubnis zu arbeiten. Allerdings benötigt man eine Identifikations- und Steuernummer, die Numero de Identidad de Extranjero (N.I.E.), eine Art Kennnummer für Ausländer. Diese wird bei weiteren Behördengängen und offiziellen Vorgängen wie Kontoeröffnung oder Mietvertrag verlangt. Will man einen Arbeitsvertrag unterschreiben oder sein eigenes Geschäft eröffnen, ist die Identifikations- und Steuernummer ebenso unumgänglich.
Für manche Berufe ist es nötig, das Ausbildungszeugnis in Spanien offiziell anerkennen zu lassen.
Sobald man seinen Wohnsitz nach Mallorca verlegt hat bzw. länger als drei Monate bleibt, muss man sich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Das Einwohnermeldeamt heißt im Spanischen Ayuntamiento. Dort muss man sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können und einen Nachweis für den neuen Wohnsitz im jeweiligen Ort erbringen.
Eine offizielle Aufenthaltsgenehmigung (tarjeta de residencia) wird seit 01.04.2007 nicht mehr ausgestellt. Genauere Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Madrid.


